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Cockpit Holidays Services GmbH


Boppstr. 10, 10967 Berlin

info@cockpit-holidays.de

Tel. +49 (0)30 69802151


USt-ID: DE323492269

Geschäftsführer: Thomas Wiedau, Alexander Sieland

Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 205011 B


Reisebedingungen

– AGB

der Cockpit Holidays Services GmbH

und Datenschutzerklärung

der Cockpit Holidays Services GmbH


– gültig für Buchungseingang ab 01.04.2019 –


1.  

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter

den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail, Fax

oder Online-Formular sowie mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie

erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten

Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen

Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den

Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder

unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die

Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt

der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das

er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage

dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist

dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen

räumt der Veranstalter dem Reisenden die Rechte §§ 651a – 651y BGB ein. An die

Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei

Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.


2.  

Bezahlung und Insolvenzschutz

Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für

die Bezahlung des Reisepreises.

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der

Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651r

Abs. 4 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des

Reisepreises sofort fällig. Diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 % und bei

Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des Reisepreises.

Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung ist in voller Höhe sofort fällig.

Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um

eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 2 BGB, schließt sie keine

Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle

Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung

oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.

Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises

fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der

Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass

der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung

des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung

aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen

hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden

aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem

Kunden geltend.


Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden

oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat,

Reiseunterlagen, ins- besondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue

Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter

berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu

verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten

und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen

des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines

oder eines geringeren Schadens.


Müssen die Reisedokumente aufgrund der

Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung

auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei

zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der

Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte.

Die Anzahlungen und Restzahlungen des

Reisepreises können per Rechnung/Überweisung/SOFORT-Überweisung, per

SEPA-Basislastschrift oder per Kreditkarte gezahlt werden.

SEPA-Basislastschriftverfahren – Wählt der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren, so erfolgt die Belastung

der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reise- bestätigung unter

Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000615729. Mit den gleichen Angaben

wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen

(1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften

gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch den

Reiseveranstalter verursacht wurde.

Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in

bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue

Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür

entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem

Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein

Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von

25,00 € pro Dokument.


Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der

Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem

Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre,

den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer

pauschalen Höhe von 30,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines

nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich

darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige

Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der

Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei

korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.


2a Mahnung bei

Zahlungsverzug

Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten

Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine

Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in

Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder

geringere Kosten entstanden sind.


3.     

Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,

ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters

in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der

Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der

Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind

für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen

Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der

Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde

Leistungsausschreibung

Der Reiseveranstalter behält sich jedoch

ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung

zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert

Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung –

auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich

der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer »4.

Leistungsänderungen« (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden

auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener

Weise über die Änderung.

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf

hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen mit einschließen können.

Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am

Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme

eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am

Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der

Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder

unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von

Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern

für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson


4.     

Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner

Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach

Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu

und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen

oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise

nicht beeinträchtigen.

Eine Änderung der Flugzeiten ist dann erheblich,

wenn nicht ausschließlich der ursprüngliche Beförderungstag von der Änderung

betroffen ist oder abweichend von der vereinbarten Flugzeit die Nachtruhe

erheblich beeinträchtigt

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den

Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu

setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen

kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer

wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom

Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,

eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot

anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des

Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend

zu machen.


5.     

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der

Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der

Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den

Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann

der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für

seine Aufwendungen geltend machen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige

Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch

unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des

Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der

nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung

des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde

berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und

der Veranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender

Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,

dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“

zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner

Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert

werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der

Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar erstattbar sind. Dies gilt

auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,

wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten

»Packaging«-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:


a)    

Flugpauschalreisen

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %, ab dem 29.

bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 %, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor

Reiseantritt 75 %, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %, ab dem 2.

Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.

b)    

Nur-Flugbuchung

Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den

Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die

Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des

gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des

Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der

Fluggesellschaft ausmacht.

c)    

Nur-Hotelbuchung

Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei

Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei

Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende

Pauschalen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 29. bis

zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab

dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab dem 2.

Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 % des Reisepreises

Die nicht genannten Reisearten werden

hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen

entwickelten Grundsätzen Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem

Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden

entstanden ist.

Der Anspruch des Reiseveranstalters auf

Entschädigung nach Ziffern 2 bis 4 ist ausgeschlossen, am Bestimmungsort oder

in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von

Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Es gilt § 651h Abs.


3.

Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des

Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist,

hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des

Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist,

so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich

der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages

ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen

hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage

vor Reiseantritt möglich.

Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass

die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters nach dem

Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch

auf eine Umbuchung besteht nicht.

Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt

nach Ziffer 5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der

Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten

belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten

zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 30,00 € je Reiseteilnehmer.

Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom

Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die

Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts

verwiesen.

Innerhalb einer angemessenen Frist vor

Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass

statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag

eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten

widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder

seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- nungen

entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der

Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die

durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage

vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter

ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu

den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.

Im Falle eines Rücktritts kann der

Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten


6.  

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen

vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten

Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn

zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach 651h Abs. 4 Nr. 1

BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine

Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der

Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der

Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu

setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde

erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu

einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl

nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu

unterrichten.Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er

aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des

Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich

nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.


7.  

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters

für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt,


1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wird oder 

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich

aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen

oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte

beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden in § 651p Abs. 2 und 3

BGB Anwendung.


8.  

Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen

Der Kunde ist verantwortlich für die

unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-Mail-Adresse und die

regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-Mail-Account.

Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende

selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2

Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der

Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z. Stau) oder bei Anreise per

Zug (z. B. rail & fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu

berücksichtigen.

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen

Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet,

Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die

örtliche Reiseleitung örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,

sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft

unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der

Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach §651m BGB oder

Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.


9.  

Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den 651i Abs. 3 BGB

verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige

Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder

fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung

beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an

Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer

gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen

Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für

den Reiseveranstalter erkennbar um eine


10. Pass-,

Visa- Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein,

Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über

Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren

eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu Für Angehörige anderer Staaten gibt

das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die

rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige

diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der

Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die

Verzögerung zu vertreten

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf

hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für

Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land

Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren

ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben

bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der

Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit

ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort

entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die

Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle

Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der

Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,

ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des

Reiseveranstalters bedingt


11.

Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer

2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über

die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren:

»Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter

unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des

ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter

sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet

wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden

Flüge tätig wird.


In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür,

dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende

Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der

Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle

angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie

möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei

der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug

erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt

dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens

unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines

Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle

ausführenden Luftfahrtunternehmen.«


12.

Datenschutz durch den Reiseveranstalter sowie bei Bonitätsprüfung und

Teilzahlung

Personenbezogene Daten, die der Reisende dem

Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert,

verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt,

soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des

Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen

und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden

sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.

Die Übermittlung von Reisebestätigungen und

sonstigen Reiseunterlagen erfolgt verschlüsselt. Adressfelder und die Namen der

Reiseteilnehmer werden maskiert.


Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei

Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes

Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit

der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen,

von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform

Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art.

14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei.

Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen

gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum

Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise

Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen,

Telekommunikation-sunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanage- ments,

Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren

oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die

Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für

Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum

werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das

Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die

Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten

Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten

Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO.

Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein

berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt.

Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf

Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden

solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der

Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine

Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine

Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau

gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei

Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis

werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der

Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des

Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung,

Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,

Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH

ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen

Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden,

ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch

auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie

deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur

Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben,

haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den

Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem

etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie

Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich

jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden.

Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes

weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch

Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für

Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen

gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von

Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet

Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert

fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise

Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher

Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden

nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener

Kreditentscheidungen.


Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten

erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und

Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig

überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden

besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der

Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe

nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der

Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden

die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO

ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr

Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560,

Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie

unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH,

Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

Wenn Sie sich für eine der Zahlungsoptionen

unseres Partners Billpay GmbH entscheiden,

werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Über- mittlung der für die

Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen

Daten an Billpay einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden

Ihre Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,

Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die

angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Buchung

(wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse, zusammen

mit den persönlichen Informationen auch die personenbezogenen Daten) an Billpay

übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt

Billpay oder von Billpay beauftragte Partnerunternehmen Daten an

Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünfte sowie

ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in

deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte

Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der Billpay GmbH zu entnehmen.


13. Zugang zu

vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen

Mitgliedsstaat

Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren

Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies

unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung

über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist.

Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung

kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit

einem

Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat

seinen Wohnsitz hat, entstehen.

Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird

gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.


14.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des

Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur

Folge.


15.

Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an

dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden

ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich

gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reiseveranstalter: Cockpit Holidays Services GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin

Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht

verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht Der Reiseveranstalter weist für

alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf

die europäische Online-Streitbeilegungsblattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.


Datenschutzerklärung

der Cockpit Holidays Services GmbH


I.  

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der

Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der

Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:


Cockpit Holidays Services GmbH

Boppstraße 10, 10967 Berlin

Deutschland

Tel.: +49 30 69802276

E-Mail: datenschutz@cockpit-holidays.de


II. Name

und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen

ist:


Wolfgang

Schneider

Wolfgang Schneider data-protection-hannover Lange

Weihe 39A

30880 Laatzen Deutschland

E-Mail: data-protection-hannover[at]t-online.de

 

Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre

und Ihre privaten Daten.

Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben,

verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags

erforderlich sind.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie

den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben

technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass

die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche

Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie

haben.

Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden

Ausführungen sorgfältig durchzulesen.


1.  

Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck

Erheben personenbezogener Daten – Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder

dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird diese nur

nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders

geschützten Servern gespeichert. Der Zugriff ist nur wenigen besonders befugten

Personen möglich. Personenbezogene Daten im Sinne dieser

Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören

Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre

E-Mail-Adresse.

Verwendungszweck – Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen,

inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren


2.  

Datensicherheit

Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln

oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der

Europäischen Union gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen

über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über

das Internet übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern

sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen

Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch

unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten bei uns

verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS

(Transport Layer Security).

Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie

daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt

und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung

aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten

mitgelesen werden. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige

Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen

Informationen den Postweg empfehlen:

Cockpit Holidays Services

GmbH

Boppstraße 10, 10967 Berlin


3.  

Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an

Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder

wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder

gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder

verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für

Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger

Eigentumsrechte handeln.


4.  

Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese

Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.


5.  

Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche

verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum,

der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies

durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen

Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die

Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine

vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen

zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die

personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen

Vorschriften gesperrt oder gelöscht.


6.  

Rechte der betroffenen Person

Recht auf Bestätigung – Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie

betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses

Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an

unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Auskunft – Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu

Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser

Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und

Verordnungsgeber Ihnen zugestanden:

Das Recht auf Auskunft umfasst:

Verarbeitungszweckedie Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werdendie Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die

personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt

werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei

internationalendie geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert

werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die

Festlegung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage

konkret beantwortet werden kanndas Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich

Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen

Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie

die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen

Verarbeitung für Siefalls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden:Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der

Daten

Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu,

ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale

Organisation übermit- telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im

Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang

mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch

nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die unverzügliche

Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der

Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten —

auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchten Sie dieses

Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an

unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Recht auf Löschung (Das Recht vergessen zu

werden)

Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass

die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden,

sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht

erforderlich ist:


Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf

sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die

Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder 9 Abs. 2 Buchstabe

a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für

die Verarbeitung.Die betroffene Person legt gemäß 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die

Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für

die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2

DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig erhoben.Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer

rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der

Mitgliedstaaten erforderlich, dem der VerantwortlicheDie personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene


Dienste der

Informationsgesellschaft gemäß 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft

und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind,

veranlassen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren

Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm

beauftragter Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich

nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von uns

öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17

Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen

wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der

Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere

für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten

personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie

von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung

sämtlicher Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder

Replikationen Ihrer personenbezoge- nen Daten verlangt haben, soweit die

Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von

ihm beauftragter Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung

der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben

ist:

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten,

und zwar für eine Dauer, die es uns als dem Verantwortlichen ermöglicht,

die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der

personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der

Nutzung der personenbezogenen Daten.

Wir als Verantwortlicher benötigen die

personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie als

betroffene Person benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder

Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Art.

21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten

Gründe gegenüber Ihnen als betroffener Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen

gegeben ist und Sie die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns

gespei- chert sind, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an

unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragte oder ein

von ihm beauftragter Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung

veranlassen.


Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden

personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem

strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben

außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung

durch uns, als Verantwortlichem dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt

wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art.

6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem

Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung

mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für

die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse

liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns als dem

Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts

auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken,

dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen

anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist

und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen

beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit

können Sie jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus

Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie

betreffender personenbezogener Daten, welche aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e

oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im

Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende

schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen,

Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient der

Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich

aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung

personen- bezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen

Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO

erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur

Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können

Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Es steht Ihnen ferner frei,

im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der

Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr

Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen

technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen


Einwilligung

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur

Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer

Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren

Datenschutzbeauftragten wenden.


7.  

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem

Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine

Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung

personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie

sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall

ist, die für die Erfüllung eines Reisevertrages, die Erbringung einer sonstigen

Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art.

6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur

Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von

Anfragen zur unseren Produkten oder Leistun- gen. Unterliegt unser Unternehmen

einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von

personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung

steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c

DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder

einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der

Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb oder ein Teilnehmer an unseren

Reisen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine

Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt,

ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde

die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten

Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser

Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten

Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines

berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich

ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen.

Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie

durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat

insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein

könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).


8.  

Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder

einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten

auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung

unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter

und unserer Anteilseigner.


9.  

Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der

personenbezogenen Daten;


Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;

Verpflichtung der betroffenen Person, die

personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der

Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die

Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist

(z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B.

Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem

Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur

Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.

Sie sind beispielsweise verpflichtet uns

personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen

Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte

zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor

einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch Sie können Sie sich an

unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt Sie

einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen

Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss

erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten

bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen

Daten hätte.


10. Bestehen

einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen

verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.


11. Kontakt:

Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte ausüben

wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Daten für

Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung

beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.

Sollten Sie Kommentare oder Anregungen bezüglich

der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns

haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E Mail an uns:


datenschutz@cockpit-holidays.de


Stand/gültig ab: 01.04.2019